Gil Ofarim: Er erscheint mit der Kette im Gericht, die alles ins Rollen brachte

Der Prozess gegen Musiker Gil Ofarim, 41, hat wie geplant am Dienstagmorgen im Landgericht Leipzig begonnen. Der Münchner ist wegen Verleumdung angeklagt. 

Prozess gegen Gil Ofarim: Verhandlungen haben begonnen 

Die Verhandlung im Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim hat hohe Wellen geschlagen. Weswegen alle Presse- und Besucher:innenplätze des Gerichtssaals besetzt sind, als der Angeklagte gegen neun Uhr morgens im Landgericht Leipzig eintrifft. Ofarim trägt die Kette mit dem Davidstern, wegen der er im Oktober 2021 angeblich antisemitisch angegriffen worden sei.

In der Anklageschrift, die wenig später im Gerichtssaal verlesen wird, heißt es, Ofarim habe den Hotelmitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Denn beim Einchecken ins Hotel sei der Davidstern unter seinem Hemd nicht zu erkennen gewesen. Erst im Video, das später viral gegangen ist, habe der Musiker die Kette mit dem Stern sichtbar gemacht. Ofarim schweigt zu den Vorwürfen und äußert sich auch vor Gericht nicht erneut zu dem Vorfall.

Es steht Aussage gegen Aussage 

Gil Ofarims Anwalt Dr. Alexander Stevens schätzt die Chancen, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wenig vielversprechend ein. Es handele sich um einen "klassischen Fall von Aussage gegen Aussage", erklärt Stevens gegenüber RTL. Sein Mandant hoffe natürlich auf einen positiven Ausgang, "die Anwälte sehen das eher skeptisch". Dennoch sei es ungemein wichtig für die Gesellschaft, die Anklage fallen zu lassen, sollte damals vor zwei Jahren eine diskriminierende Anspielung getätigt worden sein. 

Des Weiteren erhebt Dr. Stevens einen erheblichen Vorwurf gegen das Hotel, in dem sich der Vorfall ereignet haben soll. Laut dem Anwalt soll das Hotel weder ergebnisoffen noch fair ermittelt haben. In seinen Augen handele es sich daher um einen "PR-Stunt". Dass der Vorfall sich so zugetragen habe, wie der Mitarbeiter behauptete, sei "völlig unplausibel". Da Ofarims Verteidigung noch Akten fehlen, wurde dem Musiker zunächst von einer Aussage abgeraten. 

Was im Vorfeld passierte

Das Verfahren dreht sich um die Vorkommnisse am Abend des 5. Oktober 2021 im Leipziger Hotel "The Westin". Die Staatsanwaltschaft wirft Ofarim vor, im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet zu haben, ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn aufgefordert "seinen Stern wegzupacken", erst dann könne er einchecken. Die Ankläger gehen jedoch davon aus, dass Ofarim die antisemitischen Beleidigungen gegen ihn nur erfunden habe. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde das Verfahren gegen den entlassenen Hotelmitarbeiter eingestellt.

Im März 2022 war Anklage gegen Ofarim erhoben worden. "Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass die Aussagen, die Gil Ofarim in seinem Video veröffentlicht hat, unzutreffend und aufgrund ihres Inhalts ehrenrührig sind", zitiert die "NZZ" Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

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Gil Ofarim hatte indes am Wochenende seine Aussage über den Hotelmitarbeiter in der "Welt am Sonntag" wiederholt. Weiter meldet die Schweizer Tageszeitung "NZZ", dass der Hotelmitarbeiter als Nebenkläger im Prozess auftreten wird. Er verlangt Schadensersatz, seine Zeugenaussage wird für den Dienstagnachmittag erwartet.

Für die Verhandlung hat das Gericht zehn Tage bis zum 7. Dezember angesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Musiker eine Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Gefängnis.

Verwendete Quellen: NZZ, Welt am Sonntag, rtl.de

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