Fall Melanie Müller: Zulassung der Anklage verzögert sich

Im Fall der Schlagersängerin Melanie Müller, die öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll, verzögert sich die Entscheidung über die Zulassung der Klage.

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Der bisher zuständige Referatsleiter habe das Referat gewechselt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Leipzig auf Anfrage. Mit einer Entscheidung sei daher „sicherlich nicht in den kommenden vier Wochen“ zu rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß gen Publikum gezeigt haben. Die Anklage lautet auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Polizei durchsucht Wohnung von Ballermann-Sängerin Melanie Müller

Melanie Müller: Wohnhaus wurde durchsucht

Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Anheizer-Bewegung für das Publikum gewesen, hatte sie betont. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte die Polizei im vergangenen Jahr Müllers Wohnhaus in Leipzig durchsucht. Für die Sängerin, die auch durch ihre Ballermann-Auftritte auf Mallorca bekannt ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Die Sängerin wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und trat danach noch in zahlreichen ähnlichen TV-Formaten auf. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca unter anderem in den Diskotheken Bierkönig und Oberbayern und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf. (dpa/vit)

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