Tschechische Mautvignette: Alles, was Sie wissen müssen
Für manche Menschen ist Reisen vor allem eine Frage des Komforts, und dieser Komfort liegt in der Möglichkeit, mit dem Auto zu reisen. Der derzeitige Zustand des europäischen Straßennetzes ermöglicht es einem, bequem und schnell mit dem Auto zu reisen.
Was ist eine Vignette und welche Arten gibt es in der Tschechischen Republik?
Ein charakteristisches Merkmal des europäischen Straßennetzes sind sowohl freie als auch gebührenpflichtige Straßen. Öffentliche Straßen sind kostenlos und stehen allen Fahrzeugen offen, aber die Fahrt auf ihnen kann länger dauern. Europa verfügt auch über ein gut ausgebautes Netz mautpflichtiger Straßen.
Für Touristen, die mit dem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug unterwegs sind, ist es ratsam, eine Straßenzulassung, die so genannte „Vignette“, zu erwerben. Kraftfahrzeuge sind von der Maut befreit, alle anderen Fahrzeuge, die mautpflichtige Straßen benutzen wollen, müssen eine Gebühr entrichten.
Es ist möglich, Vignetten auf folgende Arten zu erwerben:
- online über das Internet (auf Deutsch) – https://electronic-vignette.cz/de
- bei der tschechischen Post
- an einem Selbstbedienungskiosk
Die Gültigkeitsdauer einer Vignette variiert zwischen zehn Tagen und einem Jahr. Wenn man die Reise im Voraus plant, kann man eine tschechische Vignette bis zu drei Monate im Voraus kaufen. Für Fahrzeuge, die mit Erdgas oder Biomethan fahren, gibt es einen „Green Price“-Tarif.
Kontrolle der tschechischen Vignette
Die Polizei kontrolliert das Vorhandensein und die Gültigkeit der Vignetten mit Hilfe eines Systems von Videokameras auf den Autobahnen, sowohl stationär als auch mobil. Wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug nicht auf der Liste der von der Maut befreiten Fahrzeuge steht, kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 CZK verhängt werden.
Auch befreite Fahrzeuge werden kontrolliert. Wenn festgestellt wird, dass das Recht, keine Gebühren zu zahlen, unrechtmäßig abgetreten wurde, beträgt die Geldstrafe bis zu 100.000 Kronen. Ein Fahrer, der es versäumt, einen Antrag zu stellen oder die Beendigung der Gebührenfreiheit innerhalb von 10 Tagen zu melden, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Kronen belegt.